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   OVG Sachsen-Anhalt, 11.11.2004 - 2 M 528/04   

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https://dejure.org/2004,27788
OVG Sachsen-Anhalt, 11.11.2004 - 2 M 528/04 (https://dejure.org/2004,27788)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11.11.2004 - 2 M 528/04 (https://dejure.org/2004,27788)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11. November 2004 - 2 M 528/04 (https://dejure.org/2004,27788)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wirksame Veröffentlichung einer Erschließungsbeitragssatzung; Zulässigkeit einer Bestimmung in einer Hauptsatzung über die Veröffentlichung von Satzungen

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.05.1995 - 6 M 72/93

    Bekanntmachung; Alternativregelung; Abgabensatzung; Rückwirkende Inkraftsetzung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.11.2004 - 2 M 528/04
    Diese Bekanntmachungsregelung genügt indes schon deswegen nicht den Bestimmtheitsanforderungen, die das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 2 Abs. 1, 3 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt - LVerf-LSA - vom 16.07.1992 [LSA-GVBl., S. 600]) an eine wirksame Veröffentlichung von Normen stellt, weil sie alternativ die Möglichkeit einer Veröffentlichung in verschiedenen Amtsblättern zulässt (ebenso OVG MV, Beschl. v. 10.05.1995 - 6 M 72/93 -, NVwZ-RR 1996, 227, m. w. N.).

    Inhaltlich müssen die Bestimmungen der Bekanntmachungsregelung so gefasst sein, dass sie geeignet sind zu gewährleisten, dem Kreis der von der Satzung unmittelbar Betroffenen schnell, zuverlässig und ohne größeren Zeitaufwand Kenntnis vom Ortsrecht zu vermitteln (OVG MV, Beschl. v. 10.05.1995, a. a. O.; OVG NW, Urt. v. 25.08.1965 - III A 530/65 -, NJW 1966, 1575 [1577]).

    Zwar wird die Auffassung vertreten, dass eine alternative Bekanntmachung vorgesehen werden könne, wenn entweder anhand konkreter, für den rechtsunterworfenen Bürger nachvollziehbarer Kriterien bestimmbar sei, in welchen Fällen Ortsrecht in der einen oder in der anderen Form veröffentlicht werde (Stober, in: DVBl. 1979, 490 [493]), oder in einer der beiden zur Veröffentlichung vorgesehenen Medien ein Hinweis auf die anderorts erfolgte Veröffentlichung vorgesehen sei (OVG MV, Beschl. v. 10.05.1995, a. a. O., m. w. N.).

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Satz 3 BBauG

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.11.2004 - 2 M 528/04
    Das Rechtsstaatsprinzip verlangt, dass sich der Bürger vom Inhalt des zu verkündenden Rechtssatzes und der Tatsache seines In-Kraft-Tretens verlässlich und ohne unzumutbare Schwierigkeiten zuverlässig Kenntnis verschaffen kann (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. etwa: BVerfG, Beschl v 22.11.1983 - 2 BvL 25/81 -, BVerfGE 65, 283 [291]); BVerwG, Urt. v. 11.02.1972 - BVerwG VII C 37.69 -, DÖV 1972, 349 [349/350], Urt. v. 18.04.1975 - BVerwG VII C 41.73 -, Buchholz 401.84 [Benutzungsgebühren] Nr. 25 [S. 4]).
  • BVerwG, 18.04.1975 - VII C 41.73

    Vereinbarkeit der öffentlichen Bekanntmachung von Ortsrecht durch Offenlegung mit

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.11.2004 - 2 M 528/04
    Das Rechtsstaatsprinzip verlangt, dass sich der Bürger vom Inhalt des zu verkündenden Rechtssatzes und der Tatsache seines In-Kraft-Tretens verlässlich und ohne unzumutbare Schwierigkeiten zuverlässig Kenntnis verschaffen kann (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. etwa: BVerfG, Beschl v 22.11.1983 - 2 BvL 25/81 -, BVerfGE 65, 283 [291]); BVerwG, Urt. v. 11.02.1972 - BVerwG VII C 37.69 -, DÖV 1972, 349 [349/350], Urt. v. 18.04.1975 - BVerwG VII C 41.73 -, Buchholz 401.84 [Benutzungsgebühren] Nr. 25 [S. 4]).
  • BVerwG, 11.02.1972 - VII C 37.69

    Angaben zu Ort und Zeitpunkt des Aushangs von Gemeindesatzungen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.11.2004 - 2 M 528/04
    Das Rechtsstaatsprinzip verlangt, dass sich der Bürger vom Inhalt des zu verkündenden Rechtssatzes und der Tatsache seines In-Kraft-Tretens verlässlich und ohne unzumutbare Schwierigkeiten zuverlässig Kenntnis verschaffen kann (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. etwa: BVerfG, Beschl v 22.11.1983 - 2 BvL 25/81 -, BVerfGE 65, 283 [291]); BVerwG, Urt. v. 11.02.1972 - BVerwG VII C 37.69 -, DÖV 1972, 349 [349/350], Urt. v. 18.04.1975 - BVerwG VII C 41.73 -, Buchholz 401.84 [Benutzungsgebühren] Nr. 25 [S. 4]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.1965 - III A 530/65
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.11.2004 - 2 M 528/04
    Inhaltlich müssen die Bestimmungen der Bekanntmachungsregelung so gefasst sein, dass sie geeignet sind zu gewährleisten, dem Kreis der von der Satzung unmittelbar Betroffenen schnell, zuverlässig und ohne größeren Zeitaufwand Kenntnis vom Ortsrecht zu vermitteln (OVG MV, Beschl. v. 10.05.1995, a. a. O.; OVG NW, Urt. v. 25.08.1965 - III A 530/65 -, NJW 1966, 1575 [1577]).
  • VG Halle, 28.01.2014 - 4 A 225/13

    Erhebung eines Gewässerunterhaltungsbeitrags durch Verbandssatzung

    Eine nicht ordnungsgemäß bekannt gemachte Satzung ist unwirksam (OVG LSA, Beschluss vom 11. November 2004 - 2 M 528/04 - juris Rn. 5).
  • VG Halle, 29.04.2020 - 8 A 334/18
    Eine nicht ordnungsgemäß bekannt gemachte Satzung ist unwirksam (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. November 2004 - 2 M 528/04 - juris Rdnr. 5).
  • VG Magdeburg, 15.12.2011 - 9 A 272/10

    Satzung; Anschlussbeiträge; Nacherhebung; Bestimmtheitsanforderungen

    Das Rechtsstaatsprinzip verlangt nämlich, dass sich der Bürger vom Inhalt des zu verkündenden Rechtssatzes und der Tatsache seines Inkrafttretens verlässlich und ohne zumutbare Schwierigkeiten zuverlässig Kenntnis verschaffen kann (BVerwG, U. v. 11.10.2006,10 CN 2/05; OVG LSA, B. v. 11.11.2004, 2 M 528/04 sowie v. 24.11.2010, 4 K 368/08, juris).
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